Bestellung/Verkauf Eintrittskarten Saison 2020/21 (1. Damen und 2. Damen)
Liebe Fans des TSV,
wie versprochen haben wir uns intensiv Gedanken darüber gemacht, wie wir die Vergabe der Eintrittskarten in der neuen Saison unter den gegebenen Umständen am fairsten regeln können.
Wir müssen leider davon ausgehen, dass die Anzahl der Zuschauer in unserer Halle stark begrenzt bleibt.
Aufgrund dessen mussten wir den Ablauf bei den Kartenbestellungen ganz neu organisieren. Davon sind auch die Spiele unserer 2. Damen betroffen.
Wie berichtet, kann es leider keine Dauerkarten in der kommenden Saison geben.
Für den Erwerb einer Eintrittskarte für die 1. Damen und die 2. Damen ist eine Vorbestellung erforderlich.
Wir werden bei der konkreten Vergabe der Tickets darauf achten, dass alle Dauerkarteninhaber der letzten Saison mindestens eine Karte für ein Spiel der 1. Damen nach Wunsch in der Halle bekommen. Dazu gibt es noch einen Bewirtungsgutschein als Kompensation für ausgefallene Spiele in der Saison 2019/20.
Die restlichen Tickets werden verlost. Wobei wir darauf achten werden, dass möglichst alle Interessenten während der Saison mindestens eine Karte erhalten.
Die Zahlung der Karte/n erfolgt am Einlass in der Halle.
Aufgrund des limitierten Platzangebotes können wir leider Kindern und Jugendlichen keinen freien Eintritt mehr gewähren. Das gilt natürlich nicht für Kleinkinder auf dem Schoß oder Arm ihrer Eltern.
Die Bestellprozesse findet ihr hier:
Da nicht alle Fans und Interessenten einen Platz in der Halle finden können, haben wir uns eine weitere Möglichkeit überlegt, wie man Spiele unseres TSV verfolgen kann.
Ihr könnt dazu alternativ eine sog. virtuelle Eintrittskarte (nur für Spiele der 1. Damen) erwerben.
Damit erhält man Zugriff auf einen Livestream und kann das Spiel (1 Tisch) auf seinem PC und/oder Smartphone verfolgen.
Das kostet einen kleinen Beitrag, mit dem wir unsere Einnahmenverluste zumindest etwas ausgleichen möchten.
Hier geht es zum Prozess:
Wir hoffen mit den vorgenannten Möglichkeiten allen Fans gerecht zu werden. Natürlich werden wir bei Änderungen von behördlichen Vorgaben unverzüglich informieren und unsere Vergaberichtlinien entsprechend anpassen.